Service / FAQs
Sie sind neu zugezogen?
Zu welcher Kirchengemeinde gehören Sie nach ihrem Umzug in unsere Nähe? Wohin können Sie sich wenden? Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen weiter! Neben einem schnellen Anruf bei uns freuen wir uns auf einen persönlichen Kontakt vor oder nach einem Gottesdienst, in einem unserer Gemeindebüros oder am Rande von Veranstaltungen, zu denen wir Sie herzlich einladen. Schauen Sie auch in unseren Kirchspielbrief.
Haben Sie ihren Hauptwohnsitz in das Gebiet einer unserer drei Gemeinden verlegt und gehören Sie der Evangelischen Kirche an, werden Sie über das Bürgeramt automatisch bei uns gemeldet und erhalten unseren Kirchspielbrief. Dies kann mitunter einige Wochen dauern. Kontaktieren Sie uns auch einfach direkt. Wir beraten Sie in allen Dingen des kirchlichen Lebens.
Hinweis: Ist Ihr Hausbriefkasten nicht direkt von der Straßenseite zugänglich, haben wir mitunter Schwierigkeiten, Ihnen den Kirchspielbrief durch unsere Austräger zuzustellen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall oder schauen Sie hier.
Sie möchten Mitglied in einer unserer Gemeinden werden?
Wenn Sie noch kein Mitglied in der Evangelischen Kirche sind, es aber gern werden möchten, sprechen Sie uns gern an. Gemeinsam mit einem von uns Seelsorgerinnen/Seelsorgern suchen wir einen Weg, der zu Ihnen passt.
Wenn Sie als Kirchenmitglied nicht im direkten Einzugsbereich unserer Gemeinde wohnen, sich aber zu einer unserer Gemeinden hingezogen fühlen, können Sie auf Wunsch bei uns Mitglied werden. Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag zur Umgemeindung. Eine Teilnahme an den Angeboten in unserem Kirchspiel ist jedoch weder an Ihre konkrete Mitgliedschaft bei uns noch an die Kirchenzugehörigkeit gebunden. Erhalten Sie in diesem Fall ganz einfach Ihre Gemeindezugehörigkeit aufrecht. Das kirchliche Wahlrecht üben Sie in der Gemeinde aus, der Sie angehören.
Sie möchten selbst getauft werden oder Ihr Kind taufen lassen?
Wir sind eine familienfreundliche Gemeinde und freuen uns auf Kinder. Für eine Kindtaufe ist i.d.R. Voraussetzung, dass ein Elternteil Christ ist. Ist das nicht der Fall, suchen wir mit Eltern nach einem geeigneten Weg, ihren Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen.
Die Taufe steht auch Erwachsenen und Jugendlichen offen. Gern suchen wir mit Ihnen einen für Sie passenden Weg. Im Winterhalbjahr bieten wir regelmäßig Glaubenskurse an. Sie führen in das Christsein ein und bereiten auf Wunsch auf die Taufe und die Aufnahme in die Evangelische Kirche vor. Nehmen Sie möglichst zeitig mit uns Kontakt auf. Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen, finden einen Termin und treffen Verabredungen. Kommen Sie einfach auf uns zu!
Sie möchten das Patenamt für einen Täufling übernehmen?
Dafür ist Ihre Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche Voraussetzung.
Wenn Sie zu einer Gemeinde unseres Kirchspiels gehören und die Taufe in einer anderen Gemeinde oder Kirche stattfinden soll, benötigen Sie von uns eine Patenbescheinigung. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. I.d.R. laden wir Sie zu einem persönlichen Kontakt ein und übergeben Ihnen dabei die Bescheinigung.
Wenn Sie zu einer anderen Gemeinde gehören und bei einer Taufe in einer unserer Kirchen Pate werden möchten, lassen Sie sich bitte in Ihrer zuständigen Gemeinde eine Patenbescheinigung ausstellen.
Sie möchten kirchlich heiraten und eine Trauung anmelden?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Nehmen Sie zeitig mit uns Kontakt auf. Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen, finden einen Termin und treffen Verabredungen. Das Formular dazu finden sie hier.
Sie möchten in die Evangelische Kirche (wieder) eintreten bzw. Christ werden?
Der Kircheneintritt ist i.d.R. recht einfach. Sie können ihn der Evangelischen Kirche gegenüber erklären, sofern Sie getauft sind. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen und treffen Verabredungen. Einen Antrag zur Wiederaufnahme finden Sie hier.
Für Interessierte am christlichen Glauben bieten wir jeweils im Winterhalbjahr Glaubenskurse an. Wer an einen Glaubenskurs teilnimmt, geht damit keine weitere Verpflichtung gegenüber der Kirche ein, wird aber beschenkt mit sorgfältig aufbereiteten Informationen und hat teil an einem gemeinsamen Nachdenken, das wertvolle Impulse vermittelt.
Wie ist es mit Kirchensteuer und Gemeindebeitrag?
Der Berechnung der Kirchensteuer wird die Einkommenssteuer zugrunde gelegt. Sie beträgt 9% der Einkommenssteuer. Dies gilt auch für den Jahressteuerausgleich. Bekommen Sie Einkommenssteuern zurückerstattet, wird ihnen anteilig die Kirchensteuer ebenfalls zurückerstattet. Mit der Kirchensteuer werden Personal- und Sachkosten finanziert, zu denen auch Dienstleistungen Ihnen gegenüber gehören.
Der Gemeindebeitrag wird zusätzlich erbeten und dient in voller Höhe der Gemeindearbeit. Ein Beitragsbrief informiert Sie jährlich über die Erhebung des Gemeindebeitrages und seine geplante Verwendung.
Sie suchen Räume für ein Seminar oder eine Familienfeier?
Sie möchten ein Konzert ausrichten, für das eine Kirche geeignet ist?
Informieren Sie sich bitte auf den Seiten der drei Gemeinden über Kontaktmöglichkeiten und Konditionen: