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Besuchsdienst

In allen drei Gemeinden gibt es einen Besuchsdienst. I.d.R. besuchen wir Gemeindeglieder zu bestimmten Geburtstagen und versuchen, mit Seniorinnen und Senioren Kontakt zu halten.
Leitung: Josefine May

Seelsorge

Worte können Heilkraft entfalten – sie können entlasten, klären, Energie geben, Entscheidungen vorbereiten, Glauben fördern, Leben verändern.
Wir nennen es Seelsorge. Jeder Mensch kann sie in Anspruch nehmen, unabhängig von Glaube oder Kirchenzugehörigkeit.
Seelsorge ist ein kostenloser Dienst der Kirche und geschieht diskret.
In der Gemeinde finden Sie Menschen mit der Gabe des mitfühlenden Zuhörens.
Dort stehen Ihnen außerdem ausgebildete Seelsorger (im Pfarrdienst und anderen Diensten) zur Seite.

Seelsorge heißt:

  • unter vier Augen mit jemand über die verschiedensten Anliegen des Lebens reden zu können – dabei geht es nicht um Urteile, sondern um Fragen und Wege in die Zukunft,
  • eine Taufe, ein Patenamt, eine Trauung oder Trauerfeier vorzubereiten – nicht selten stellen sich persönliche Fragen, Trauer kann zur Sprache kommen, praktische Dinge sind zu klären,
  • mit jemand beten zu können – denn das Beten ist der „Atem der Seele“, und da geht es wie mit dem Schwimmenlernen: Man lernt und probiert etwas und merkt eines Tages, wie das Wasser - bzw. der Glaube - trägt,
  • bei der eigenen Lebens- und Glaubenssuche Geistliche Begleitung in Anspruch zu nehmen – dabei können neue Wege gefunden werden und Entscheidungen heranreifen im gemeinsamem Lauschen auf das, was Gott in unser Leben einbringen will.
  • eine Last oder Schuld loswerden zu können, sie Gott anzuvertrauen und Vergebung zu erfahren – wofür in unserer Gesellschaft selten Platz ist, dafür bietet das Beichtgespräch Raum.

Sprechen Sie uns bitte an! Wir sind für Sie da.
Wir Seelsorger sind für diesen Dienst des Zuhörens, Wertschätzens und geistlichen Beistands ausgebildet. Dieser Dienst ist durch die Schweigepflicht geschützt.
Das Beichtgeheimnis unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht. Sie st bei denjenigen von uns, die im Pfarrdienst stehen, gesetzlich geschützt.